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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - VII-Verg 12/02, Verg 12/02, VII-Verg 14/02, Verg 14/02   

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https://dejure.org/2004,12594
OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - VII-Verg 12/02, Verg 12/02, VII-Verg 14/02, Verg 14/02 (https://dejure.org/2004,12594)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.08.2004 - VII-Verg 12/02, Verg 12/02, VII-Verg 14/02, Verg 14/02 (https://dejure.org/2004,12594)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. August 2004 - VII-Verg 12/02, Verg 12/02, VII-Verg 14/02, Verg 14/02 (https://dejure.org/2004,12594)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (121)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 29/00

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat: Berechnung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Sie ist im Rahmen der Ermittlung der notwendigen Anwaltskosten des erstattungsberechtigten Beteiligten darauf beschränkt, den Gegenstandswert im Sinn eines hierfür erforderlichen Berechnungselements inzident zu prüfen und festzulegen (vgl. OLG Koblenz VergabeR 2001, 123, 126 f.; OLG Jena VergabeR 2002, 202, 203; Senat, Beschluss vom 3.7.2003, Az. Verg 29/00, Beschlussabdruck S. 9 f.).

    Daher scheidet eine Festsetzung des Streitwerts für das erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren durch den Senat aus (vgl. Senatsbeschluss vom 18.10.2002, Az. Verg 23/00 = WuW/E Verg 699 f. und Beschluss vom 3.7.2003, Az. Verg 29/00, Beschlussabdruck S. 10).

  • VK Arnsberg, 04.02.2002 - VK 2-16/01
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin (Aktenzeichen der Beschwerde VII - Verg 12/02) wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 4. Februar 2002 (Aktenzeichen VK 2 - 16/2001) aufgehoben, soweit darin ein Streitwert festgelegt worden ist.

    Im Übrigen werden die sofortigen Beschwerden der Antragstellerin, und zwar soweit sie gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 4. Februar 2002 (Aktenzeichen der Beschwerde VII - Verg 12/02) und gegen den Änderungsbeschluss der Vergabekammer vom 1. März 2002 (Aktenzeichen der Beschwerde VII - Verg 14/02 - beide Beschlüsse der Vergabekammer mit dem Aktenzeichen VK 2 - 16/2001) gerichtet sind, zurückgewiesen.

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - Verg 33/01

    Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Die genannten Vorschriften sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur im Fall einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern ebenfalls anzuwenden, wenn der Antragsteller - wie im vorliegenden Fall - den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 9.8.2001, Az, Verg 1/01, vom 19.2.2002, Az. Verg 33/01, vom 9.12.2002, Az. Verg 35/02, und vom 25.2.2004, Az. VII - Verg 62/03).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Die über Nebenentscheidungen der Vergabekammer zu treffenden Beschwerdeentscheidungen ergehen ohne mündliche Verhandlung (vgl. Senat NZBau 2001, 165, 166 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Auf der Grundlage der hierzu entwickelten Rechtsprechung des Senats ist gegen diese Entscheidung der Vergabekammer nichts einzuwenden (vgl. den Beschluss vom 20.7.2000, Az. Verg 1/00 = NZBau 2000, 486, 487 f.).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01

    Vergaberecht - Anwaltskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Die genannten Vorschriften sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur im Fall einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern ebenfalls anzuwenden, wenn der Antragsteller - wie im vorliegenden Fall - den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 9.8.2001, Az, Verg 1/01, vom 19.2.2002, Az. Verg 33/01, vom 9.12.2002, Az. Verg 35/02, und vom 25.2.2004, Az. VII - Verg 62/03).
  • OLG Jena, 13.09.2001 - 6 Verg 1/01

    Kostenfestsetzung; Vergabekammerverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Sie ist im Rahmen der Ermittlung der notwendigen Anwaltskosten des erstattungsberechtigten Beteiligten darauf beschränkt, den Gegenstandswert im Sinn eines hierfür erforderlichen Berechnungselements inzident zu prüfen und festzulegen (vgl. OLG Koblenz VergabeR 2001, 123, 126 f.; OLG Jena VergabeR 2002, 202, 203; Senat, Beschluss vom 3.7.2003, Az. Verg 29/00, Beschlussabdruck S. 9 f.).
  • OLG Koblenz, 08.02.2001 - 1 Verg 5/00

    Bildung einer Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren; Antragsbefugnis einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Sie ist im Rahmen der Ermittlung der notwendigen Anwaltskosten des erstattungsberechtigten Beteiligten darauf beschränkt, den Gegenstandswert im Sinn eines hierfür erforderlichen Berechnungselements inzident zu prüfen und festzulegen (vgl. OLG Koblenz VergabeR 2001, 123, 126 f.; OLG Jena VergabeR 2002, 202, 203; Senat, Beschluss vom 3.7.2003, Az. Verg 29/00, Beschlussabdruck S. 9 f.).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - Verg 62/03

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Die genannten Vorschriften sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur im Fall einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern ebenfalls anzuwenden, wenn der Antragsteller - wie im vorliegenden Fall - den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 9.8.2001, Az, Verg 1/01, vom 19.2.2002, Az. Verg 33/01, vom 9.12.2002, Az. Verg 35/02, und vom 25.2.2004, Az. VII - Verg 62/03).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - Verg 23/00

    Verfahrenskosten vor Vergabekammer und -senat, Gegenstandswert

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Daher scheidet eine Festsetzung des Streitwerts für das erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren durch den Senat aus (vgl. Senatsbeschluss vom 18.10.2002, Az. Verg 23/00 = WuW/E Verg 699 f. und Beschluss vom 3.7.2003, Az. Verg 29/00, Beschlussabdruck S. 10).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2002 - Verg 35/02

    Kostentragungspflicht nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 14/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,34207
OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 14/02 (https://dejure.org/2004,34207)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.08.2004 - Verg 14/02 (https://dejure.org/2004,34207)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. August 2004 - Verg 14/02 (https://dejure.org/2004,34207)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02

    Festsetzung des Gegenstandswertes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 14/02
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin (Aktenzeichen der Beschwerde VII - Verg 12/02) wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 4. Februar 2002 (Aktenzeichen VK 2 - 16/2001) aufgehoben, soweit darin ein Streitwert festgelegt worden ist.

    Im Übrigen werden die sofortigen Beschwerden der Antragstellerin, und zwar soweit sie gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 4. Februar 2002 (Aktenzeichen der Beschwerde VII - Verg 12/02) und gegen den Änderungsbeschluss der Vergabekammer vom 1. März 2002 (Aktenzeichen der Beschwerde VII - Verg 14/02 - beide Beschlüsse der Vergabekammer mit dem Aktenzeichen VK 2 - 16/2001) gerichtet sind, zurückgewiesen.

    Streitwert für das Beschwerdeverfahren VII - Verg 12/02: bis 26.000 DM (13.000 Euro) und für das Beschwerdeverfahren VII - Verg 14/02: bis 60.000 DM (30.000 Euro).

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 29/00

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat: Berechnung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 14/02
    Sie ist im Rahmen der Ermittlung der notwendigen Anwaltskosten des erstattungsberechtigten Beteiligten darauf beschränkt, den Gegenstandswert im Sinn eines hierfür erforderlichen Berechnungselements inzident zu prüfen und festzulegen (vgl. OLG Koblenz VergabeR 2001, 123, 126 f.; OLG Jena VergabeR 2002, 202, 203; Senat, Beschluss vom 3.7.2003, Az. Verg 29/00, Beschlussabdruck S. 9 f.).

    Daher scheidet eine Festsetzung des Streitwerts für das erstinstanzliche Nachprüfungsverfahren durch den Senat aus (vgl. Senatsbeschluss vom 18.10.2002, Az. Verg 23/00 = WuW/E Verg 699 f. und Beschluss vom 3.7.2003, Az. Verg 29/00, Beschlussabdruck S. 10).

  • VK Arnsberg, 04.02.2002 - VK 2-16/01
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 14/02
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin (Aktenzeichen der Beschwerde VII - Verg 12/02) wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 4. Februar 2002 (Aktenzeichen VK 2 - 16/2001) aufgehoben, soweit darin ein Streitwert festgelegt worden ist.

    Im Übrigen werden die sofortigen Beschwerden der Antragstellerin, und zwar soweit sie gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 4. Februar 2002 (Aktenzeichen der Beschwerde VII - Verg 12/02) und gegen den Änderungsbeschluss der Vergabekammer vom 1. März 2002 (Aktenzeichen der Beschwerde VII - Verg 14/02 - beide Beschlüsse der Vergabekammer mit dem Aktenzeichen VK 2 - 16/2001) gerichtet sind, zurückgewiesen.

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - Verg 33/01

    Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 14/02
    Die genannten Vorschriften sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur im Fall einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern ebenfalls anzuwenden, wenn der Antragsteller - wie im vorliegenden Fall - den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 9.8.2001, Az, Verg 1/01, vom 19.2.2002, Az. Verg 33/01, vom 9.12.2002, Az. Verg 35/02, und vom 25.2.2004, Az. VII - Verg 62/03).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 14/02
    Die über Nebenentscheidungen der Vergabekammer zu treffenden Beschwerdeentscheidungen ergehen ohne mündliche Verhandlung (vgl. Senat NZBau 2001, 165, 166 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 14/02
    Auf der Grundlage der hierzu entwickelten Rechtsprechung des Senats ist gegen diese Entscheidung der Vergabekammer nichts einzuwenden (vgl. den Beschluss vom 20.7.2000, Az. Verg 1/00 = NZBau 2000, 486, 487 f.).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01

    Vergaberecht - Anwaltskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 14/02
    Die genannten Vorschriften sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur im Fall einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern ebenfalls anzuwenden, wenn der Antragsteller - wie im vorliegenden Fall - den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 9.8.2001, Az, Verg 1/01, vom 19.2.2002, Az. Verg 33/01, vom 9.12.2002, Az. Verg 35/02, und vom 25.2.2004, Az. VII - Verg 62/03).
  • OLG Jena, 13.09.2001 - 6 Verg 1/01

    Kostenfestsetzung; Vergabekammerverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 14/02
    Sie ist im Rahmen der Ermittlung der notwendigen Anwaltskosten des erstattungsberechtigten Beteiligten darauf beschränkt, den Gegenstandswert im Sinn eines hierfür erforderlichen Berechnungselements inzident zu prüfen und festzulegen (vgl. OLG Koblenz VergabeR 2001, 123, 126 f.; OLG Jena VergabeR 2002, 202, 203; Senat, Beschluss vom 3.7.2003, Az. Verg 29/00, Beschlussabdruck S. 9 f.).
  • OLG Koblenz, 08.02.2001 - 1 Verg 5/00

    Bildung einer Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren; Antragsbefugnis einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 14/02
    Sie ist im Rahmen der Ermittlung der notwendigen Anwaltskosten des erstattungsberechtigten Beteiligten darauf beschränkt, den Gegenstandswert im Sinn eines hierfür erforderlichen Berechnungselements inzident zu prüfen und festzulegen (vgl. OLG Koblenz VergabeR 2001, 123, 126 f.; OLG Jena VergabeR 2002, 202, 203; Senat, Beschluss vom 3.7.2003, Az. Verg 29/00, Beschlussabdruck S. 9 f.).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - Verg 23/00

    Verfahrenskosten vor Vergabekammer und -senat, Gegenstandswert

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 14/02
    Daher scheidet eine Festsetzung des Streitwerts für das erstinstanzliche Nachprüfungsverfahren durch den Senat aus (vgl. Senatsbeschluss vom 18.10.2002, Az. Verg 23/00 = WuW/E Verg 699 f. und Beschluss vom 3.7.2003, Az. Verg 29/00, Beschlussabdruck S. 10).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - Verg 62/03

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

  • OLG Düsseldorf, 09.12.2002 - Verg 35/02

    Kostentragungspflicht nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags

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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.06.2002 - Verg 14/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5294
BayObLG, 17.06.2002 - Verg 14/02 (https://dejure.org/2002,5294)
BayObLG, Entscheidung vom 17.06.2002 - Verg 14/02 (https://dejure.org/2002,5294)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Juni 2002 - Verg 14/02 (https://dejure.org/2002,5294)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5294) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens; Bauarbeiten für das Forschungsgebäude durch das Universitätsbauamt; Auftragsvergabe an Nachunternehmer

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren: Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A § 10 Nr. 5 Abs. 3; VOB/B § 4 Nr. 8
    Ausschluß des Bieters von der Wertung - Verstoß gegen Grundsatz der Selbstausführung

  • ibr-online

    Zu viele Nachunternehmer: Ausschluss des Bieters?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    80% des Auftragsumfanges an Nachunternehmer: Bieter nicht mehr "geeignet"! (IBR 2002, 626)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2002, 485
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2000 - Verg 10/00

    Grundsatz der Selbstausführung; Führung eines Aufklärungsgesprächs

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2002 - Verg 14/02
    Nachträgliche Änderungen der Erklärungen der Antragstellerin zum Nachunternehmereinsatz waren nicht möglich, da diese Nachverhandlungen voraussetzten, die jedoch unstatthaft sind (§ 24 Nr. 3 VOB/A), da eine Verschiebung der Leistungsanteile zwischen Haupt- und Nachunternehmer einen tiefgehenden Eingriff in die Angebotsgestaltung der Antragstellerin darstellt (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2000, 1623/1625).
  • VK Nordbayern, 21.05.2002 - 320.VK-3194-13/02

    Einsatz von Nachunternehmern entgegen Ausschreibungsbedingungen

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2002 - Verg 14/02
    Verg 14/02 10/Str Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-13/02.
  • OLG Schleswig, 05.02.2004 - 6 U 23/03

    Vergaberecht: Ausschreibung, Nachunternehmer, Vorlieferant, Selbstausführung,

    Dieser Anforderung muss bei der Auftragsdurchführung gemäß § 4 Nr. 8 Abs. 1 VOB/B entsprochen werden; ihre Einbeziehung in die vergaberechtliche Eignungsprüfung ist auch deshalb gerechtfertigt (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.05.2001, Verg 10/00, juris, [zu II.2]; BayObLG, Beschl. v. 17.06.2002, Verg 14/02, VergabeR 2002, 485 [zu II.1]).

    aus "juris"; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 16.05.2000, 11 Verg 1/99, NZBau 2001, 101 ff. - "Generalübernehmer") bzw. deren ganz überwiegender Teil (80 % des Auftragswertes) - ohne den Vorbehalt der eigenen Ausführung wesentlicher Leistungen - (BayObLG, Beschl. v. 17.06.2002, a.a.O., - Betonarbeiten) auf einen Nachunternehmer übertragen werden sollten.

  • OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 3/03

    Widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen zum Ausschluss!

    Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen daher - jedenfalls soweit ein nicht nur unerheblicher Teil des Gesamtauftrags betroffen ist - grundsätzlich zum Ausschluss eines Angebotes nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A (BayObIG, Beschluss vom 28.08.2002, VergabeR 03, 76; Beschluss vom 08.11.2002, IBR 03, 95; Beschluss vom 17.06.2002, VergabeR 02, 485; OLG Thüringen, Beschluss vom 03.05.2002, VergabeR 02, 488; OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2002, WVerg. 6/02).

    Aus der vorgelegten Nachunternehmerliste konnte die Vergabestelle nicht nur den Umfang des Nachunternehmereinsatzes errechnen (vgl. auch BayObLG VergabeR 02, 485), sondern musste zwangsläufig auch Rückschlüsse auf den Leistungsanteil des eigenen Betriebs der Antragstellerin ziehen.

  • OLG Frankfurt, 30.05.2003 - 11 Verg 3/03

    Darlegungsobliegenheit des nicht zur Ausführung von Bauleistungen fähigen Bieters

    Der Ausschluß der Antragstellerin war nach vorläufiger summarischer Prüfung des Senats auch nicht zwingend gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 b, § 21 Nr. 1 Absätze 1 und 2 VOB/A. Zwar handelt es sich bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes grundsätzlich um kalkulationserhebliche Erklärungen, die sich auf die Wettbewerbsstellung auswirken, so daß lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz grundsätzlich zum Ausschluß eines Angebotes nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A führen (BayOblG, Beschluß vom 28.08.2002, VergabeR 03, 76; Beschluß vom 09.11.2002 IBR 03, 95; Beschluß vom 17.06.2002 VergabeR 02, 485; OLG Thüringen, Beschluß vom 03.05.2002 VergabeR 02, 488; OLG Dresden, Beschluß vom 12.06.2002 WVerg. 6/02).
  • VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05

    Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?

    Durch diese Bestimmung ist lediglich die durch die Rechtsprechung in der Vergangenheit vertretene Auffassung, dass Generalübernehmer vom Bauvergabeverfahren aus Gründen des fairen Wettbewerbs grundsätzlich ausgeschlossen werden müssten, weil die VOB das Gebot der Selbstausführung enthalte (vgl. z.B. BayObLG, Beschluss vom 17.06.2002, Verg 14/02, IBR 2002, 626; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2000, 11 Verg 1/99, NZBau 2001, 101, IBR 2001, 220), nicht mehr anwendbar.
  • VK Südbayern, 05.09.2002 - 35-07/02

    Wann sind OHG und KG öffentliche Auftraggeber?

    Ein Sondervorschlag eines Bieters muss bei Angebotsabgabe so formuliert sein, dass er den Anforderungen einer eindeutigen und klaren Leistungsbeschreibung entspricht, da es dem Bieter sonst möglich wäre, im Rahmen von Aufklärungsgesprächen eine Veränderung des Angebots durchzuführen (unter Verweis auf BayObLG Verg 14/02 vom 17.06.2002).

    Das bedeutet, dass es nach seinem Inhalt derart bestimmt sein muss, dass die Annahme durch ein einfaches ,,Ja" erfolgen kann (BayObLG, Beschluss v. 17.06.2002, Verg 14/02).

  • BayObLG, 27.11.2002 - Verg 29/02

    Nebenangebot im Brückenbau über Bundeswasserstraße

    Nach der einhelligen Rechtsprechung der Vergabesenate ist eine Antragsbefugnis zu verneinen, wenn der Antragsteller mit seinem eigenen Angebot keine Aussicht auf den Zuschlag hat (z.B. BayObLG VergabeR 2002, 77; 2002, 485; Thüringer OLG VergabeR 2002, 488).
  • VK Nordbayern, 14.10.2002 - 320.VK-3194-17/02

    Ergänzung eines Beschlusses der Vergabekammer um die Entscheidung bezüglich der

    Indem die Beigeladene zu 1 ausdrücklich erklärt hat, keine Anträge zu stellen, hat sie insoweit auch kein Kostenrisiko auf sich genommen (vgl. BayObLG Beschluss vom 27.06.02 Az. Verg 14/02).
  • VK Schleswig-Holstein, 05.08.2004 - VK-SH 19/04

    Nachunternehmer-Erklärung notwendig, auch wenn Formular fehlt

    Enthalten Angebotsunterlagen nicht die geforderten ,,Nachunternehmererklärungen" sind sie zwingend gemäß § 25 Nr. 1, Abs. 1 b VOB/A, § 21 Nr. 1, Abs. 1, Satz 3 VOB/A auszuschließen (BGH Beschluss v. 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02; BayObLG v. 11.02.2004, Az.: Verg 1/04 und v. 17.06.2002, Az.: Verg 14/02; OLG Frankfurt v. 27.06.2003, Az.: 11 Verg 4/03; OLG Düsseldorf v. 05.05.2004, Az.: Verg 10/04 und v. 30.07.2003, Az.: Verg 32/03; OLG Jena v. 30.05.2002, Az.: 6 Verg 3/02; OLG Dresden v. 11.02.2003, Az.: 15 U 1627/01; VK-Bund v. 14.04.2004, Az.: VK 2-34/04 und v. 11.03.2004, Az.: VK 1-155/03; VK-SH v. 05.03.2004, Az.: VK-SH 04/04; VK- HH v. 21.04.2004, Az.: VgK FB 1/04; VK-Nordbayern v. 12.02.2004, Az.: 320.VK- 3194-01/04; VK-Südbayern v. 12.03.2003, Az.: 04-02/03; Ingenstau/Korbion, VOB- Kommentar, 15. Aufl., § 25 VOB/A Rn. 16, § 21 VOB/A Rn. 9; Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 8. Aufl., § 25 VOB/A Rn. 10; a.A. OLG Bremen v. 20.07.2000, Az.: Verg 1/2000; OLG Düsseldorf v. 23.07.2003, Az.: Verg 24/03 und v. 20.03.2003, Az.: Verg 8/03 und v. 28.05.2003, Az.: Verg 8/03; OLG Celle v. 8.11.2001, Az.: 13 Verg 12/01; wohl auch VK-Lüneburg v. 18.12.2002, Az.: 203-VgK-34/2002, VK-Arnsberg v. 06.02.2003, Az.: VK 1-01/2003 s. dazu unten).
  • VK Südbayern, 20.07.2002 - 27-06/02

    Ausschluss eines Angebots im Vergabeverfahren auf Grund fehlender Erklärungen

    Dass bedeutet, dass es nach seinem Inhalt derart bestimmt sein muss, dass die Annahme durch ein einfaches ,,Ja" erfolgen kann (BayObLG, Beschluss v. 17.06.2002, Verg 14/02).
  • VK Hessen, 29.07.2002 - 69d-VK-34/02

    Ausschreibung: Gewerk "Elektroinstallationen"

    Ein Vertragsangebot muß so beschaffen (u.a. auch so bestimmt) sein, dass der Vertrag durch einfache Annahmeerklärung (d.h. hier Zuschlag) ohne ergänzende Erklärungen etc. zustande kommen kann (vgl. Bay.OLG, B.v. 17.06.2002 ­ Verg. 14/02).
  • VK Sachsen-Anhalt, 07.05.2004 - 1 VK LVwA 14/04

    Eintragungsänderungen müssen eindeutig sein

  • VK Südbayern, 14.08.2002 - 32-07/02

    Überprüfung der Angebotssumme

  • VK Südbayern, 20.07.2002 - 27-6/02

    Geforderte NU-Leistungen nicht angegeben: Angebotsausschluss!

  • VK Südbayern, 05.09.2003 - 37-08/03

    Unterlassen von Preisangaben

  • VK Südbayern, 19.03.2003 - 06-02/03

    Erklärung zum Nachunternehmereinsatz

  • VK Südbayern, 09.10.2002 - 40-09/02

    Nachweis der Nachunternehmer zwingend erforderlich

  • VK Südbayern, 12.03.2003 - 04-02/03

    Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz

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